DACHZELT MIETEN / FORMULAR

Wichtige Hinweise AGB:
1. Das entsprechende Dachzelt holen Sie bei uns in 59846 Sundern, Gartenstraße 8 ab.

2. Die Übergabe erfolgt nach Begleichung der Kaution und der Hinterlegung einer Kopie des Personal
-ausweises.
3. Die Preise beinhalten die Montage auf das Fahrzeug, Einweisung, Demontage und Endreinigung. Abholung und Rückgabe nach Absprache.
4. Das Dachzelt ist pfleglich zu behandeln. Bei starker Verschmutzung wird ein Aufpreis fällig.
5. Über die Matratze ist ein eigenes Spannbetttuch zu ziehen
6. Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäde.
nam Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf und Abbau mit tätig wird.

7. Das Dachzelt ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
8. Die anfallenden Kosten sind am Tag der Anmietung fällig.
9. Bei Schäden oder Verlust haftet der Mieter zu 100% - Schäden werden mit Original Ersatzeilen ersetzt.
   - Es besteht keine Möglichkeit Flicken oder einfache Reparaturen durch Zuführen. Ab einem Schaden von 1100 €  wird das Mietobjekt durch Neuwert ersetzt.
10.Die Querträger müssen vom Kunden fachmännisch montiert sein.
11. Dachzelt Sauerland installiert das Dachzelt ab Querträger. Der Mieter verpflichtet sich Erstmalig die Schraubendes Befestigungssystem nachca. 100km auf Festigkeit zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Eine regelmäßige Überprüfung während der weiteren Reise ca. alle 500km ist empfohlen.

12. Das Dachzelt ist pfleglich zu behandeln. Es gilt striktes Rauchverbot im Dachzelt und die Mitnahme von Tieren im Dachzelt ist grundsätzlich untersagt.
13. Bedenke Sie unbedingt die größere Fahrzeughöhe bei Einfahrten in Garagen, Parkplätzen usw.
14. Die Höchstgeschwindigkeit mit Dachzelt beträgt 120 km/h und ist zwingend einzuhalten.
15. Die Einhaltung der zugelassenen Dachlast des Herstellers liegt in der Verantwortung des Mieters/Fahrzeughalters. Die Dachzelt Sauerland übernimmt keinerlei Haftung. Für die erforderliche Dachlast ist das Eigengewicht des Zeltes plus ca. 5kg (Annahme) für die Lastenträger zu berücksichtigen.

16. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
17. Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weiter vermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
18. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.

19. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzeltent stehen könnten.

20. „Der Vermieter behält sich vor, den Dachzelt-Typ spontan zu ändern, falls es zu Problemen mit beschädigten Zelten kommt. Wir bitten um Verständnis.“



Wichtige Hinweise:

Wird das Mietverhältnis vom Mieter bis 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 50,00 Euro
 als Entschädigung an. Der Restbetrag wird dem Kunden nach Mitteilung der Bankverbindung gutgeschrieben. Wird der Vertrag bis 1 Woche vor Anmietdatum storniert, fallen 100 % Stornierungskosten

 der Gesamtsumme an.

Gibt der Mieter das Dachzelt verspätet zurück, fällt eine Gebühr von
 50,- Euro pro verspäteten Tag an.
Das Zelt muss bei Rückgabe frei von Blättern, Sand oder sonstigen groben Verschmutzungen sein.
 Bei groben Verschmutzungen werden 20 € Reinigung berechnet.


300€ Kaution bei Anmietung

In Bar oder Paypal


Nach ordnungsmäßiger Rückgabe ohne Mängel wir die Kaution binnen 2 Tagen erstattet oder in
 Bar übergeben. Bei Mängeln wird eine Rechnung vom Vermieter über die Schäden erstellt und in
 Rechnung gestellt.